Gemeinnützige Wohn- und Baugenossenschaft Freistatt Thun

Hintergrundwissen/Tipps

Mietzinsreduktion

Gemäss Statuten basieren die Mietzinse auf folgenden Punkten.

 

Die Mietzinse der von der Genossenschaft vermieteten Wohnungen werden nach dem

Grundsatz der reinen Kostenmiete festgelegt. Dies entspricht den Aufwendungen der

Genossenschaft für:

 

- Kapitalzinsen

- Reparaturen

- Abgaben und Versicherungen

- Steuern

- Verwaltung

- Unkosten und gesetzlich zulässige Abschreibungen

- Rückstellungen und Einlagen in die von Gesetz oder Subventionsbehörden vor

geschriebenen sowie in den Statuten vorgesehenen Fonds.

 

Die Verwaltung ist berechtigt / verpflichtet, einen angemessenen Mietzinsausgleich

vorzunehmen.

 

Deshalb wird ein Antrag auf Mietzinsreduktion von der Verwaltung abgelehnt.

 

Gesundes Raumklima

Ein gesundes Raumklima beeinflusst nicht nur das Wohlbefinden, sondern auch die Höhe der Heizkostenabrechnung. Denn jedes Grad zuviel bedeutet 6% unnötig verbrauchte Heizenergie, jedes Grad weniger senkt den Verbrauch entsprechend.

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Schädlinge in unserem Garten

Pflanzen sind Lebewesen und können deshalb von Krankheiten oder Schädlingen befallen werden. Um Pflanzen zu schützen, gilt der Grundsatz: Vorbeugen und rechtzeitiges Erkennen ist besser als Heilen.

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Unkraut in unserem Garten

Unkraut sind die Störenfriede eines jeden glücklichen Hobbygärtners. So manche Unkräuter lassen sich leicht entfernen oder gar nutzbringend verwenden, die meisten jedoch sind sehr lästig und nur schwer zu entfernen wie z.B. Löwenzahn oder Brennessel.

 

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