Zu jeder Wohnung wird mit den Mietvertragsunterlagen die Umschwungzuteilung ausgehändigt. Für diesen Bereich ist man als Mieter zuständig, die Pflege kann auch andersweitig vergeben werden.
Wird der Umschwung nicht unterhalten, wird die Verwaltung auf die verantwortliche Person zukommen.
Flyer für allgmeine Rasen- und Gartenpflege. Die Pflege des Rasens ist Sache der Mieter.
Mit freundlicher Genehmigung von unserem Gartenbauunter-nehmen, welcher unsere Bäume pflegt. www.fuhrer-gartenbau.ch
Pflanzen sind Lebewesen und können deshalb von Krankheiten oder Schädlingen befallen werden. Um Pflanzen zu schützen, gilt der Grundsatz: Vorbeugen und rechtzeitiges Erkennen ist besser als Heilen.
Unkraut sind die Störenfriede eines jeden glücklichen Hobbygärtners. So manche Unkräuter lassen sich leicht entfernen oder gar nutzbringend verwenden.
Haben Sie selber Anregungen, Ideen oder interessante Hausmittelchen?
Wir freuen uns über Ihre Beiträge und würden Sie gerne auf unserer Homepage aufnehmen.
Wir sind unter vermietung@freistatt.ch erreichbar.